Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB’s)
der Firma GERO-QUAD, Inh. Otmar Spohr, 54587 Lissendorf (2009)
für die Quad-Benutzung für geführte Quadtouren
1. Allgemeines:
Grundlage für die Nutzung der Quads sind ausschließlich die im folgenden aufgeführten Vertragsbedingungen. Der Quad- Benutzer wird im folgenden Mieter genannt, die Firma GERO-QUAD, Inh. Otmar Spohr, Lissendorf, Vermieterin.
2. Pflichten:
Der Mieter benötigt für die Führung eines Quad einen gültigen Führerschein der Klasse 3 bzw. B. Der Mieter hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Der Mieter wird zu Beginn von der Vermieterin in die Fahrweise und die Besonderheiten der Benutzung des Quads eingewiesen. Der Mieter hat seine Fahrweise entsprechend anzupassen und sich entsprechend umsichtig zu verhalten.
Der Mieter hat den Anweisungen des Aufsichtspersonal (Guide) uneingeschränkt Folge zu leisten!
Die Nutzung des Quads setzt insbesondere voraus, dass der Mieter weder in irgendwelcher Form berauscht ist noch gesundheitliche oder vergleichbare Beeinträchtigungen ausgesetzt ist, die zur Folge haben, dass er der Benutzung des Quads nicht die erforderliche Aufmerksamkeit entgegen bringen kann oder seine Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit mindern.
Zeigen sich während der Benutzung Mängel an dem Quad oder treten andere Beeinträchtigungen auf, ist die Benutzung unverzüglich einzustellen und diese dem Aufsichtspersonal zu melden.
3. Haftungen des Mieters:
Der Mieter haftet bei allen Schäden, die während der Nutzung des Quads entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, daß ihn hieran kein Verschulden trifft. Er haftet selbständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Nutzung des Quads einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten.
3.1Einschränkung der Haftung des Mieters
Für alle Fälle, bei denen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen, besteht die Möglichkeit, die Haftung des Mieters einzuschränken auf eine Selbstbeteiligung:
a) für Reparaturaufwand oder Totalschaden mit 500 Euro Selbstbeteiligung (Gebühr 45 Euro)
b) für Reparaturaufwand oder Totalschaden mit 1000 Euro Selbstbeteiligung (Gebühr 15 Euro)
Diese Haftungsbeschränkung wird gegen die obengenannte Gebühr gewährt. Sollte der Mieter diese Haftungsbeschränkung wünschen, so ist diese durch separate Unterschrift unter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu dokumentieren.
4. Pflichten und Haftung des Vermieters
Die Vermieterin übergibt das Quad in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand.
Die Benutzung des Quads sowie das Befahren der von der Vermieterin zur Verfügung gestellten Fläche erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung der Vermieterin und der von ihr bestellten Personen. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder Verfügungsgehilfen des von der Haftung freigestellten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Vermieterin – beruhen.
5. Helm- und Handschuhpflicht:
Der Mieter verpflichtet sich zu seiner eigenen Sicherheit, das Quad nur mit einem nach der STVO zulässigen Motorrad Helm zu führen, sowie Handschuhe zu tragen.
6. Risiko:
Die Benutzung einer Off-Road-Strecke wird als Risiko-Sportart eingestuft. Vor Benutzung dieser Strecke wird der Mieter auf diese besonderen Risiken gesondert hingewiesen. Er hat seine Fahrweise entsprechend diesen Risiken anzupassen und sich entsprechend umsichtig zu verhalten.
7. Versicherung:
Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert (bei geführten Touren).
8. Witterung
Wir führen unsere Veranstaltungen bei fast jeder Witterung durch. Ausnahmen sind: Unwetter, starker Schneefall oder extremer Frost. Bei diesen Witterungsbedingungen behalten wir uns eine Verschiebung der Veranstaltung vor. Eine Kostenerstattung erfolgt nur dann, wenn die Verschiebung der Veranstaltung für den Mieter unzumutbar ist.
9. Termine
Terminabsprachen sind verbindlich! Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, so bitten wir Sie uns frühestmöglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Kurzfristige Absagen unter 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin können nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall sowie bei Nichterscheinen am vereinbarten Veranstaltungstermin verfällt der Gutschein / die Zahlung, soweit die Vermieterin nicht Aufwendungen erspart. Der Nachweis, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Mieter ausdrücklich vorbehalten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Vereinbarung zu treffen, die Sinn und Zweck der fortgefallenen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Teilnehmer:
Ich habe die obigen Geschäftsbedingungen
Vorname: __________________________________________ gelesen und verstanden:
Nachname: __________________________________________ Datum: _____________________
Straße: __________________________________________
Plz. und Ort: __________________________________________ Unterschrift: _____________________
Ich wünsche die unter Punkt 3.1 beschriebene Haftungsbeschränkung Unterschrift _____________________
gegen eine Gebühr in Höhe von a=____Euro b=____Euro (Kaskoversicherung)
Gebühr___________________(in Worten)
GERO-QUAD, Inh. Otmar Spohr, Hauptstr. 44, D- 54587 Lissendorf, Tel.: +49 (0) 65 97 / 1310, info@gero-quad.de
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